Wahlscheinantrag (Briefwahl)
Wahlscheinantrag (Briefwahl)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Die Verantwortung liegt je nach Wahl beim Landkreis oder der Samtgemeinde. Für die Organisation und Durchführung vor Ort ist die Samtgemeinde Kirchdorf zuständig. Am Wahltag leisten ehrenamtliche Wahlhelfer, berufen aus den Einwohnern der Samtgemeinde und Mitarbeitern der Samtgemeindeverwaltung, in den Wahllokalen und dem Wahlbüro der Samtgemeinde Dienst.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Diesen können Sie als Bürger der Samtgemeinde Kirchdorf ungefähr vier Wochen vor der jeweiligen Wahl im Rathaus der Samtgemeinde beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch online möglich .
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.