Führungszeugnis
Führungszeugnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Führungszeugnis, auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Man unterscheidet in einfache und erweiterte Führungszeugnisse, zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) oder für private Zwecke (Belegart N).
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise tätig sind oder tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- bei erweiterten Führungszeugnissen ist eine schriftliche Aufforderung, z.B. vom Arbeitgeber, vorzulegen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
13,00 EUR
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer ca. 7-10 Tage
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport