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Meldebescheinigung (erweitert)


Leistungsbeschreibung

Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.

nicht angegeben

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

nicht angegeben

nicht angegeben

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

nicht angegeben