Hundesteuer - Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Folgende Unterlagen werden benötigt: 

  • Heimtierausweis oder Impfbuch
  • Bescheinigungen über die theoretische Sachkundeprüfung
  • Bescheinigungen über die praktischen Sachkundeprüfung
  • Beleg über die Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen
  • Haftpflichtversicherung
  • Beleg über die Kennzeichnung des Hundes per Microchip

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Hundesteuer ist jährlich zu zahlen.

Gemeinde Bahrenborstel 
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro 
Weitere Hunde 140,00 Euro 
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 

Gemeinde Barenburg 
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro 
Weitere Hunde 140,00 Euro 
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 

Gemeinde Freistatt
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro 
Weitere Hunde 140,00 Euro 
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro  

Gemeinde Kirchdorf
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro 
Weitere Hunde 140,00 Euro 
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 

Gemeinde Varrel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro 
Weitere Hunde 140,00 Euro 
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 

Gemeinde Wehrbleck
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro 
Weitere Hunde 140,00 Euro 
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro 

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Fachbereich II - Bürgerservice

Kontaktpersonen


  • Herr Rohlfs

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