Hundesteuer - Anmeldung
Hundesteuer - Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Heimtierausweis oder Impfbuch
- Bescheinigungen über die theoretische Sachkundeprüfung
- Bescheinigungen über die praktischen Sachkundeprüfung
- Beleg über die Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen
- Haftpflichtversicherung
- Beleg über die Kennzeichnung des Hundes per Microchip
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Hundesteuer ist jährlich zu zahlen.
Gemeinde Bahrenborstel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Barenburg
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Freistatt
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Kirchdorf
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Varrel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Wehrbleck
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Bemerkungen
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport