Lebenspartnerschaftsurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
Für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Urheber
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Links & Onlinedienste
Personenstandsurkunde
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.