Lebenspartnerschaftsurkunde


Leistungsbeschreibung


Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen


  • Volljährigkeit beider Partner

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
Für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Standesamt

Kontaktpersonen


  • Frau Wiechmann
  • Frau Riekmann