Plakatierung
Leistungsbeschreibung
Bei der Plakatierung im öffentlichen Straßenraum handelt es sich um eine Sondernutzung gem. § 18 NStrG, welche hiernach der Genehmigung bedarf.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Kirchdorf.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Plakatiererlaubnis fallen Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an. Bei Plakatierungen für Wahlwerbung entstehen keine Gebühren.