Wappennutzung - Anfrage zur Verwendung
Wappennutzung - Anfrage zur Verwendung
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Führung von Wappen, Flaggen und Dienstsiegel als Hoheitszeichen werden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Details zu den Hoheitszeichen vor Ort bestimmt die jeweilige Hauptsatzung der Samtgemeinde Kirchdorf und der Mitgliedsgemeinden Bahrenborstel, Barenburg, Freistatt, Kirchdorf, Varrel und Wehrbleck.
Verwendung
Die Verwendung von Wappen, Flaggen und Banner der Samtgemeinde Kirchdorf und ihrer Mitgliedsgemeinden zu nichtbehördlichen Zwecken ist nur mit Genehmigung der Samtgemeinde zulässig. Diese setzt eine Antragstellung voraus aus der hervorgeht, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und zu welcher Zeit das Wappen verwendet werden soll. Wird mit der Verwendung des Wappens Missbrauch betrieben, zieht dies strafrechtliche Folgen nach sich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Kirchdorf.