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  • Amtsblatt Veröffentlichung
  • Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden.
  • Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, Internet oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen.
  • In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht.

Leistungsbeschreibung

Ihre Kommune veröffentlicht wichtige amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt, in der Zeitung oder online. Dazu zählen zum Beispiel Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen und Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien.

Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.

Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.

Für die Einsicht in das Amtsblatt sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Es ist öffentlich zugänglich.

Es besteht kein Rechtsbehelf.